Download AGB Stand 13.02.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen der taf – tennis academy

für die Stützpunkte Amstetten und Wels/Thalheim und von allen taf betriebenen tennishallen und dem taf-tennis pro shop

1. Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, welche mit der taf – tennis academy Fellner Zandomeneghi OG (nachfolgend „taf“ genannt), in den Leistungsstützpunkten Wels oder Amstetten, sowohl als auch für den taf-tennis Pro Shop, und allen der taf betreffenden Tennishallen abgeschlossen werden. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die taf schriftlich bestätigt werden.

Aufgrund des besseren Leseflusses wird explizit auf die gendergerechte Schreibweise verzichtet. Sämtliche Formulierungen zählen für beide Geschlechter.

2. Vertragsabschluss

Die Anmeldung eines Spielers stellt ein Angebot an die taf zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die taf ist in der Annahme des Angebotes frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die taf das Trainingsangebot des Spielers annimmt und einen konkreten Termin zur Durchführung des Trainings mitteilt. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der taf anerkannt.

3. Training

Die taf bietet in all ihren Stützpunkten Einzel-, Academy-, Gruppen- und Mannschaftstrainings an. Eine genaue Leistungsübersicht findet sich immer aktuell auf unserer Homepage unter www.taf-tennis.at (–>taf Tennis Academy –>Tennistraining –> Wels bzw. Amstetten).

Die Einteilung von Trainingsgruppen wird vor Saison-, Camp- oder Trainingsbeginn durch die taf vorgenommen. Hierbei teilen wir die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter, ein. Auf die Wünsche der Kunden wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Diese sind jedoch unbedingt schriftlich mitzuteilen.

Bei Bedarf kann die Einteilung auch nach Trainingsbeginn noch verändert werden. Dies betrifft sowohl die Gruppenzusammenstellung als auch die Gruppengröße. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Bei geänderten Gruppengrößen sind eventuell anfallende Preisunterschiede unsererseits (bei Hinzukommen eines zusätzlichen Spielers) bzw. des Kunden (bei Ausfall eines Spielers) auszugleichen.

Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt der taf vorbehalten. Die taf behält sich das Recht eines Trainerwechsels auch während der Saison vor. Ebenso ist es uns möglich, den Stammtrainer bei Verhinderung durch einen anderen Coach vertreten zu lassen.

Der Kunde versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sowohl gesundheitliche Probleme vor dem Training als auch gesundheitliche oder konditionelle Probleme, die während des Trainings auftreten, sind dem Trainer umgehend mitzuteilen.

4. Trainingskosten bzw. Inkasso

Die taf-Preislisten für die Stützpunkte Wels bzw. Amstetten sind immer aktuell unter www.taf-tennis.at (taf-Tennis Academy, Tennistraining, Wels bzw. Amstetten) einsehbar. Diese sind jeweils bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste gültig.

Die Entrichtung der Kursgebühren (inklusive der Platzgebühren) erfolgt bei saisonalen Trainings nach Rechnungsstellung im Voraus. Trainingssaisonen sind Frühjahr, Sommer

und Winter. Für Spieler, die mindestens zweimal pro Woche bei uns trainieren, wird die Trainingsabrechnung in der Wintersaison auf zwei Raten (vor/nach Weihnachten) angeboten. Die Trainingsabrechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf die jeweils angegebene Bankverbindung einzubezahlen. Nach 14 Tagen ohne Einzahlung wird den Kunden eine erste Zahlungserinnerung ohne Mahnspesen per E-Mail zugestellt.

Sollte ein Spieler seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 21 Tagen nachgekommen sein, so wird dem Kunden einerseits eine zweite Zahlungserinnerung inkl. 10 Euro Mahngebühr per E-Mail zugestellt und andererseits behält sich die taf das Recht vor, den Spieler bis zur Einzahlung vom Training auszuschließen. In diesem Falle entfällt bei Academy- und Gruppentrainings die Leistungsverpflichtung der taf. Ebenso bleibt der Anspruch auf das Trainingsentgelt bestehen.

Bei Einzelstunden ist das vereinbarte Trainingsentgelt mit Beendigung der Trainingseinheit zu bezahlen. Bei 10er-Block-Trainings muss der vorgeschriebene Betrag spätestens vor der vierten Trainingseinheit, jedoch zumindest innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, beglichen werden.

Die Kosten für die Teilnahme an extra ausgeschriebenen taf-Trainingscamps sind grundsätzlich im Voraus bzw. bei Campbeginn zu entrichten.

Eine eventuell vereinbarte monatliche Pauschale ist jeweils bis zum 10. des aktuellen Monats zu begleichen. Die Zustimmung für speziell gewünschte Zahlungsmodalitäten bleibt der taf vorbehalten.

5. Ausgefallene Stunden
5.A. Einzel und Academy-Trainings

Sofern vereinbarte Trainings im Rahmen von Einzel- oder Academy-Trainings nicht eingehalten werden können, sind diese ehestmöglich, jedoch bis spätestens 18 Uhr des Vortages an das taf-Office unter office@taf-tennis.at abzusagen. Andernfalls entfällt die

Leistungsverpflichtung seitens der taf, der Anspruch auf das Trainingsentgelt (im Folgenden immer inkl. der anfallenden Platzgebühr) bleibt jedoch bestehen.

Fristgerecht abgesagte Trainingseinheiten aus Einzel- und Academy-Trainings können nach Vereinbarung mit dem taf-Office innerhalb der Trainingssaison (Winter bzw. Frühjahr/Sommer) nachgespielt werden. Ist dies bei Einzelstunden nicht möglich, so erlischt sowohl die Leistungsverpflichtung der taf als auch der Anspruch auf das anteilige Trainingsentgelt. Bei Academy-Trainings bleibt unser Anspruch auf das Trainingsentgelt für nicht nachgespielte Trainings innerhalb einer Saison bestehen, sofern wir dem Kunden ausreichend Möglichkeiten zum Nachspielen anbieten konnten.

Steigt ein Spieler im Laufe einer Saison von einem Einzel- oder Academy-Training aus (Abbruch des fix gebuchten Trainings), so ist neben den bereits konsumierten Trainings eine Stornogebühr in Höhe von 20 Prozent des restlichen Trainingsentgeltes für die jeweilige Saison zu bezahlen (Ausnahme bei nachgewiesener längerfristiger Verletzung).

5.B. Gruppentrainings

Im Rahmen von Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Steigt ein Spieler im Laufe einer Trainingsperiode aus einem Gruppentraining aus, so kann hierfür keine Gutschrift bzw. eine Retourzahlung gewährt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Im Falle einer längerfristigen Verletzung eines Gruppenteilnehmers soll mit den anderen Gruppenteilnehmern eine interne Lösung gefunden werden. Dies ist jedoch von den Spielern/Eltern untereinander abzuklären.

5.C. Absagen seitens der taf

Trainingseinheiten jeder Art, welche durch die taf abgesagt wurden, werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so werden die Kosten für diese Einheiten rückerstattet.

6. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training wiederholt stören. Die Eltern willigen darin ein, dass ihr minderjähriges Kind bis zum offiziellen Trainingsende bzw. bis zur Abholung im

Trainingsbereich verbleiben muss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des (anteiligen) Trainingsentgeltes.

7. Aufsicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die taf kann vor und nach dem Training keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr Kind vor bzw. nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

8. taf-Tennisgruppenreisen/Camps
8.A. lokale Camps und Intensivwochen in den Stützpunkten

siehe Punkt 4. Trainingskosten bzw. Inkasso sowie Punkt 5. Ausgefallene Stunden.

Bei allen Angeboten wie Kindercamps oder Erwachsenenkursen gelten die AGB der Taf.

8.B. taf-Ostercamp

Taf-tennis organisiert alljährlich in der Karwoche das taf-Ostercamp in Kroatien. Alle grundlegenden Informationen und Regelungen werden in der offiziellen Ausschreibung sowie dem beigefügten Informationsblatt verlautbart bzw. gelten überdies folgende Stornogebühren:

  • ab 29.-21. Tag 35%
  • ab 20.-10. Tag 50%
  • ab 9.-4. Tag 80%
  • ab dem 3. Tag 100%

Bei externen Camps gelten ebenfalls die Richtlinien und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der taf Tennis Academy.

9. Tennishallen-Vermietung (Thalheim, Wels-Rosenau, VB-Arena)
9.A. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Durch das Betreten des taf-Tenniszentrums Thalheim, der Tennishalle Wels-Rosenau bzw. der Volksbank-Arena in Amstetten durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB der taf in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.

9.B. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Anlage und deren Einschränkungen können den Aushängen auf den Anlagen bzw. der Homepage www.taf-tennis.at oder dem Online-Reservierungssystem www.tennis04.at/taf-tennis entnommen werden.

9.C. Vermietung der Plätze

Allgemeines:

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.

Einzelstunden:

Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können bis 12 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt.

Abonnements:

Abonnements berechtigen den Kunden zum regelmäßigen Spielantritt in der gewählten Halle zu einer von ihm gewählten Zeit. Sie sind rechtsverbindlich und gelten nur für den abgeschlossenen Zeitraum. Die gesamte Saison umfasst den jeweils ausgeschriebenen

Zeitraum. Der Beginn sowie das Ende jeder Abosaison werden von der Geschäftsleitung festgelegt und dem Kunden zeitgerecht schriftlich bekannt gegeben. Sollte der Kunde aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die gebuchte Abostunde nicht nutzen können, besteht für ihn zweimal pro Saison die Möglichkeit die Abostunde zu stornieren bzw. diese an einem anderen Tag nachzuspielen. Die Absage einer Einheit muss mindestens 12 Stunden vor dem Beginn der Abostunde erfolgen, ansonsten verfällt das Recht diese zu stornieren oder zu verschieben.

Spieleinheit:

Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit = 60 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende sind die jeweils ausgehängten Wanduhren. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene Stunde berechnet.

Preise:

Es gelten die jeweils auf der Homepage www.taf-tennis.at angeführten Preise. In der Platzmiete ist die Benutzung des gemieteten Platzes inklusive Benutzung der Umkleiden und Duschen enthalten. Die Beleuchtung für die Plätze ist ebenso im Mietpreis inkludiert.

Bezahlung/Storno:

Die Bezahlung hat grundsätzlich vor Spielbeginn an der Rezeption bzw. nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Abogebühren sind jedenfalls vor der ersten Spielstunde in voller Höhe zu bezahlen. Getätigte Onlinebuchungen sind verbindlich und kostenpflichtig, sofern nicht wieder mindestens 12 Stunden vor Spielbeginn storniert werden.

Nicht eingegangene Tennisplatzrechnungen werden nach 14 Tagen erstmals spesenfrei „erinnert“. Nach anschließenden 10 bis 14 Tagen erfolgt eine zweite spesenfreie Erinnerung. Sollte der Kunde anschließend seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von weiteren 10 Tagen nachgekommen sein, so wird dem Kunden eine Mahnung inkl. 10 Euro Mahngebühr per E-Mail zugestellt. Weiters behält sich die taf das Recht vor, den Kunden bis zur vollständigen Zahlung im Online-Reservierungssystem zu sperren.

9.D. Benutzungsvorschriften
  1. Die jeweiligen Hallenplätze und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für allfällige, von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.
    Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter und Aushilfen unverzüglich zu melden.
  2. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  3. Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch der taf-tennis academy.
  4. Für abhanden gekommene oder entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sporttaschen mit allen Wertgegenständen mit auf die Plätze zu nehmen.
  5. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist erlaubt.
  6. Glasflaschen, Gläser, Dosen und sonstige Behälter sowie Speisen und Kaugummis sind entsprechend zu entsorgen.
  7. Das Rauchen ist in der Halle und in den Umkleiden generell verboten.
  8. Jeder Besucher und Benutzer der Tennisanlage hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  9. Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit geeigneten und sauberen Sportschuhen (Tennisschuhe) betreten werden. Das Tragen von Noppenschuhen ist generell untersagt. Für eventuelle Schäden durch die Benutzung von nicht geeigneten Schuhwerken, haftet der Träger dieser Schuhe.
  10. Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.
  11. Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder Aufsichtsperson gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Halle und Anlage.
  12. Eltern haften für ihre Kinder (Ausnahme während einer Tennis-Unterrichtseinheit, siehe Punkt 7).
  13. Kinder sind in der Halle und in den anderen Räumlichkeiten von ihren Eltern zu beaufsichtigen (ausgenommen in Tennis-Unterrichtseinheiten, siehe Punkt 7).
  14. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.
  15. Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen sowie unsportlichem Verhalten erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.
9.E. Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Haus Herren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externe Veranstalter, des Eigentümers des Geländes und des Centers, der Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Traglufthalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlagen, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.

9.F. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen jeglichen Ansprüchen bleibt vorbehalten

10. Haftung

Die Haftung der taf für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Training verwendeten Bälle ein mögliches Verletzungsrisiko darstellen, wenn diese im Feld liegen und nicht weggeräumt werden. Die taf übernimmt hierfür im Anlassfall keine Haftung.

11. Gutscheine
11.A Geschenkgutscheine

Geschenkgutscheine können einerseits im taf Pro Shop erworben werden, aber auch per Mail unter office@taf-tennis.at bestellt werden. Diese Gutscheine sind nur gültig, wenn sie beim Trainingsbeginn an den Trainer vor Ort weitergegeben werden. Der Betrag des Gutscheins wird bei der nächsten Rechnung abgezogen.

Das Rückgaberecht eines Gutscheins erlischt am 14 Tag nach dem Erwerb.

Die Gültigkeit der Gutscheine beträgt zwei Jahre ab dem Ausstelldatum.

11.B Online – Gutscheine

Es werden von der „taf“ drei unterschiedliche digitale Gutscheine angeboten. Die drei Gutscheine lauten Wertgutschein, Pro Shop Gutschein und Hallengutschein.

Der Wertgutschein kann für Zahlungen von Trainerstunden, Hallenstunden und im taf- Pro Shop eingelöst werden. Der Pro Shop Gutschein kann nur im taf- Pro Shop eingelöst werden.

Der Hallenstunden Gutschein kann nur für die Platzreservierung in einer unseren Hallen eingelöst werden.

Digitale Gutscheine können eingelöst werden, indem er Beispielsweise im Pro Shop bei der Kassa vorgewiesen wird, oder der Spieler ihm bei Trainingsbeginn physisch vorweist.

Das Rückgaberecht und die Gültigkeit gelten wie im Punkt 11.A.

12. Datenschutz

siehe unsere Datenschutzerklärung auf https://taf-tennis.at/datenschutz/

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das Bezirksgericht Amstetten wird als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, wobei die taf auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können seitens der taf jederzeit aktualisiert und abgeändert werden und sind jeweils in der aktuellen Fassung gültig. Die stets letztgültigen AGB sind auf der taf-Homepage unter https://taf-tennis.at/agb/ ersichtlich.

Stand der AGB: 13.02.2024